



zentrales Mitwirkungsgremium der Eltern unserer Schule
vertritt Interessen aller Erziehungsberechtigten und berät zu schulischen Themen
Schulpflegschaft kann sich in allen Fragen der schulischen Bildung und Erziehung einbringen
kein Entscheidungsrecht, kann aber über Anträge an die Schulkonferenz Einfluss auf Gestaltung des Schullebens und Weiterentwicklung der Schule nehmen
Mitglieder: Vorsitzende der Klassenpflegschaften und ihre Stellvertretungen (mit beratender Stimme)
Schulleiter:in nimmt in der Regel an den Sitzungen teil
zu Beginn jedes Schuljahres geheime Wahl eines/einer Vorsitzenden und einer Stellvertretung
wählbar sind Klassenpflegschaftsvorsitzende und deren Stellvertretungen
Vorsitzende/r der Schulpflegschaft ist automatisch Mitglied der Schulkonferenz
weitere fünf Elternvertreter werden in geheimer Wahl in die Schulkonferenz entsendet
