



12 stimmberechtigte Mitglieder – jeweils 6 Vertreter:innen der Lehrerschaft und der Erziehungsberechtigten, die in geheimer Wahl gewählt werden
Schulleiterin ist Vorsitzende der Schulkonferenz – Stimmrecht nur bei Stimmengleichheit
Schulkonferenz berät über Bildungs- und Erziehungsarbeit und entscheidet über organisatorische, pädagogische und grundlegende Angelegenheiten, wie z.B.:
⇨ Schulprogramm
⇨ Lernmittel (Eigenanteil)
⇨ Einrichtung von Ganztagsangeboten
⇨ Erziehungsvereinbarung
⇨ Schulordnung
⇨ Bewegliche Ferientage
⇨ Kooperation mit anderen Schulen und Partnern
⇨ Schulveranstaltungen
Bildung eines Eilausschusses für dringende Entscheidungen möglich
Schulkonferenz hat Mitspracherecht bei schulpolitischen Entscheidungen des Schulträgers